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Kopfgeld ausgesetzt!Geizdollar-Kopfgeld gegen Trittbrettfahrer ausgesetzt. Es ist schon beeindruckend, wie dermaßen das Geizhaus®-Konzept eingeschlagen sein muss. Des öffteren hören wir von anderen "Geizhäusern aus anderen Städten und Gemeinden", die nicht nur unsere Farben nutzen sondern sogar schlicht weg das Logo verwenden.Das Geizhaus® ist als WortMarke beim deutschen Markenamt registriert. Deswegen setzen wir auf jeden Trittbrettfahrer ein "Kopfgeld" in Höhe von 3 GeizDollar aus. Jeder Erste der uns einen Trittbrettfahrer beispielsweise mit Fotos, Adresse, etc. nachweisen kann, kann sich die drei Geizdollar abgreifen und bei den Damen sich mal so richtig ausleben und verwöhnen lassen. Einfach Mail an: team@geizhaus.com News vom 01.06.2005 | Author: admin | Zurück
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